Auftragnehmer: NAGY Immobilien GmbH – FN 594567p
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Betreiberdienstleistungen in der Informationstechnologie
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie.
1.2 Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der AN für den AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass sie vom AN schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Die AB regeln insbesondere die Bedingungen für die Nutzung der Internetplattform wienermietwohnungen.at und gelten gleichermaßen für gewerbliche und private Anbieter sowie Interessenten. Die AB sind für registrierte und auch nicht registrierte Nutzer gültig.
1.4 Abweichungen von diesen AB bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen, im Vorhinein und schriftlich erteilten Zustimmung durch den AN.
2. Gegenstand/Leistungsumfang
2.1 Der AN verarbeitet und übermittelt lediglich Informationen und ist nicht verpflichtet, Daten des AG oder Dritter auf deren Inhalt oder logischen Gehalt hin zu überprüfen. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Rechtsmäßigkeit sowie dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind, haftet allein der AG; ebenso für alle Folgen und Nachteile, die dem AN oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen Obliegenheiten nicht nachkommt.
2.2 Der AG hat im Verkehr mit dem AN insbesondere die im folgenden angeführten Mitwirkungspflichten zu beachten.
2.3. Der AN behält sich für die Insertion in seiner Internetplattform das Recht vor,
2.3.1. einzelne Inserate abzulehnen;
2.3.2. einzelne Inserenten von der Teilnahme an Portalen auszuschließen;
2.3.3. die Leistung zu erweitern, zu verändern und Verbesserungen vorzunehmen;
2.3.4. nach Gutdünken Werbung auf seinem Portal zu schalten.
2.3.5. die vom AG aufgrund des Vertragsverhältnisses übernommenen Lichtbilder
computertechnisch zu optimieren und die Tatsache der Optimierung durch Anbringung des AN-Firmenwortlautes einschließlich des AN-Logos in angemessener Größe auf dem Lichtbild ersichtlich zu machen.
2.3.6. Inserate, welche nicht der Bewerbung eines Immobilienprojektes dienen, insbesondere solche, welche eine Werbung für andere Unternehmen oder eine Verlinkung zu anderen Websites zum Inhalt haben, zu verändern oder zu ergänzen oder von der Einbringung in die Plattform ganz auszuschließen.
2.4. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass er keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung der Informationsplattform bzw. des Inserates in optischer oder struktureller Hinsicht auszuüben berechtigt ist.
2.5 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den AN erfolgt in der durch den AN gewählten Weise und in der normalen Arbeitszeit.
2.6 Für den Umfang von über die Nutzung der Internetplattform hinausgehender Dienstleistungen des AN ist der jeweilige Auftrag maßgeblich. Leistungen des AN, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim AN üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.7 Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
2.8 Der AN ist berechtigt, zur Erfüllung Dritte heranzuziehen.
2.9 Der AG trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. direkt in das Netz eingespeisten Daten gegen keinerlei Rechtsvorschriften oder übliche Verhaltensregeln verstoßen und hält den AN im Fall der Inanspruchnahme vollkommen schad- und klaglos.
2.10 Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort.
2.11 Der AN wird nicht selbst Vertragspartner der über die Internetplattform angebahnten, ausschließlich zwischen dem AG (Anbieter) und Interessenten geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser angebahnten und/oder geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern. Sofern der AN auf Wunsch des AG sonstige Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
3. (Mitwirkungs-) Pflichten des AG
3.1 Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten, gegebenenfalls jedoch zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.
3.2 Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.
3.3 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden Schaden.
3.4 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
3.5 Die vom AN bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Änderungen sind dem AN umgehend mittels E-Mail an die E-Mail-Adresse office@nagyimmobilien.at bekannt zu geben.
3.6 Der AG verpflichtet sich, nicht mehr aktuelle Inserate unverzüglich von der Internetplattform zu nehmen.
4. Leistungsstörungen
4.1 Der AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zur vereinbarten Zeit oder nicht im vereinbarten Umfang, ist der AG für den Zeitraum bis zur Wiederherstellung des vereinbarten Leistungsumfanges von der Zahlung des vereinbarten Entgelts befreit.
4.2 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG, auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Punkt 3. oder auf der Funktionalität der Hard- oder sonstiger Software des AG, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
4.3 Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per e-mail dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.
4.4 Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom AN an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB “Vermutung der Mangelhaftigkeit” wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.
5. Haftung
5.1. Der AN haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
5.2. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen und Daten haftet der AN nicht.
6. Vergütung
6.1 Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen richten sich nach den jeweils gültigen Tarifen des AN und allfälligen schriftlichen Vereinbarungen im Einzelfall. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
6.2 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach jeweiliger Vereinbarung, laufende Vergütungen monatlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind mit Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, 12 % Verzugszinsen p.a. und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen und den Zugang zur Plattform zu sperren. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
6.3 Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
6.4 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis allenfalls ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN schad- und klaglos halten.
7. Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
8. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen
8.1 Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
8.2 Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf “Stand-Alone-PCs” ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.
8.3 Für dem AG vom AN überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.
8.4 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.
8.5 Alle dem AG vom AN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
9. Laufzeit des Vertrags
9.1 Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide AG in Kraft und wird auf die Dauer eines Jahres geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls es nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
9.2 Darüber hinaus ist jeder AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere AG trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen AG ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen AGs infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.
9.3 Der AN ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der AN aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
9.4 Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm vom AN überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zurückzustellen.
10. Datenschutz
10.1 Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten. Der AN verpflichtet sich insbesondere auch für seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
10.2 Der AN ist nicht verpflichtet, vom AG zur Verfügung gestellte Daten im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an den AN sowie der Verarbeitung solcher Daten durch den AN ist vom AG sicherzustellen.
10.3 Der AN ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um Daten und Informationen des AG gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der AN ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.
10.4 Mit Abschluss des Vertrags erteilt der AG seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, welche bei der Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, übermittelt werden dürfen.
11. Geheimhaltung
11.1 Jeder AG sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
11.2 Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
12. Sonstiges
12.1 Der AG hat dem AN Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift bzw. eMail-Adresse oder der Anschrift bzw. einer eMail-Adresse einer anderen von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gibt der AG Änderungen der Anschrift bzw. der eMail-Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche bzw. elektronische Erklärungen des AN als zugegangen, wenn sie an die letzte dem AN bekannt gegebene Anschrift bzw. eMail-Adresse gesendet wurden.
12.2 Die AG benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.
12.3 Der AG verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages und auch nach Ablauf desselben vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat.
12.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
12.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
12.6 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen AGs.
12.7 Der AN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. Sofern schutzwürdige personenbezogene Daten iSd Datenschutzgesetzes vom AN für den AG zu verarbeiten sind und Dritte zur vollständigen oder teilweisen Erfüllung der Verpflichtungen herangezogen werden, ist der AG davon rechtzeitig zu verständigen.
12.8 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.